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Zwei Wege durch Belegstelle

Wir halten die Meldungen an die Stadt Bonn fest, bevor sie verschwinden, damit jede und jeder zeigen kann, was gemeldet wurde und was daraus geworden ist.

Diese Seite beschreibt zwei Wege: wer einen Beleg erstellt und weitergibt, und wer ihn bekommt und prüft. Jeder Schritt nennt die Seite, die es heute gibt. Ob die Wege so gegangen werden, fragen wir am 17.10.2026 bei „Hack den Stadtrat“ zum ersten Mal nach.

Weg 1 Einen Beleg für den Stadtbezirk erstellen

Für alle, die ihrem Stadtbezirk zeigen wollen, was dort gemeldet wurde.

  1. Ihnen fällt in Ihrem Stadtbezirk etwas auf, zum Beispiel wilde Müllkippen in Beuel. Melden Sie es weiter bei der Stadt unter anliegen.bonn.de; Belegstelle nimmt keine Meldungen an.
  2. Auf der Übersicht sehen Sie, was der Spiegel aufbewahrt: Bestand, Kategorien, Eingang je Woche und Lücken. Dazu gehören abgeschlossene Meldungen, die die Stadt nach etwa 31 Tagen aus ihrer Schnittstelle nimmt.
  3. Unter Auswahl wählen Sie Gebiet, Meldedatum, Status und Kategorien und klicken „Anzeigen“. Sie sehen die Zahl n, eine Karte und die Liste der Meldungen, vermerkt als „Live, nicht eingefroren“.
  4. „Beleg erstellen“ friert die Auswahl ein und öffnet ihren Permalink /v/…. Dessen Kurzfassung nennt Datenstand, Tag der Erstellung, Zeilenzahl, SHA-256-Prüfsumme und die Zitierweise.
  5. „A4-Handout drucken“ ergibt ein Blatt mit Tabellen, Karte, methodischen Hinweisen, Zitierweise und einem QR-Code, der zum Permalink führt. Die Zeilen gibt es als CSV für Excel, CSV und GeoJSON.
  6. Sie legen das Blatt in der Sitzung der Bezirksvertretung auf den Tisch oder schicken den Link an Rat, Verwaltung oder Presse. Was daraus folgt, entscheiden diese; Belegstelle sagt nur, was gemeldet und was abgeschlossen oder weitergegeben wurde.

Wie das die Vision stützt

  • Aufbewahren, Einfrieren, Zitieren. Schritte 2 und 3 finden auch Meldungen, die die Stadt schon aus ihrer Schnittstelle genommen hat; Schritt 4 macht daraus einen Stand, der sich nicht mehr ändert; Schritt 5 gibt ihn mit Quelle weiter. So kann jede und jeder zeigen, was gemeldet wurde.
  • Wo lage und Belegstelle sich treffen. lage will einen Pfad von der eigenen Straße bis zu der Stelle, die entschieden hat. Belegstelle liefert den Anfang dieses Pfads: welche Meldungen es gab, festgehalten und prüfbar. Die Verknüpfung mit Zuständigen und Beschlüssen ist lages Arbeit.
  • Heute nicht. Belegstelle nennt keine zuständige Stelle und keine Ansprechperson; ob sie das aus den Antworttexten der Stadt ableiten soll, ist offen. Ob jemand ein Handout schon in einer Sitzung vorgelegt hat, wissen wir nicht.

Weg 2 Einen Beleg prüfen und zitieren

Für alle, die ein Handout oder einen Link bekommen: Rat und Bezirksvertretung, Verwaltung, Presse, Nachbarschaft.

  1. Sie bekommen ein A4-Blatt oder einen Link. Oben stehen Titel, Auswahl und Datenstand, rechts oben auf dem Blatt ein QR-Code.
  2. Sie scannen den QR-Code oder öffnen den Link. Es öffnet sich der Permalink mit derselben Auswahl, auch auf dem Handy.
  3. In der Kurzfassung vergleichen Sie Datenstand, Zahl der Meldungen und SHA-256-Prüfsumme mit dem Blatt. Darunter steht „Unverändert seit der Erstellung“ oder, wenn die Stadt Meldungen zurückgezogen hat, wie viele es waren.
  4. Die methodischen Hinweise sagen, was die Zahlen nicht zeigen: wo gemeldet wurde, nicht wo Mängel sind, und dass „abgeschlossen“ meist „weitergegeben“ heißt.
  5. Wer nachrechnen will, lädt die CSV. Solange die Auswahl unverändert ist, ergibt die Datei dieselbe SHA-256-Prüfsumme wie die Seite.
  6. Sie übernehmen die Zitierweise mit „Zitierweise kopieren“ in Antrag, Vorlage oder Artikel. Wer mit derselben Prüfsumme zitiert, zitiert dieselben Zeilen.

Wie das die Vision stützt

  • Jede und jeder kann zeigen. Wer den Beleg bekommt, muss der Person, die ihn gebracht hat, nicht glauben. Datenstand und Prüfsumme lassen sich ohne sie prüfen.
  • Wo lage und Belegstelle sich treffen. lage verlangt, dass jede Angabe Quelle und Datum trägt, und verlinkt, statt zu kopieren. Ein Permalink mit Datenstand und Prüfsumme ist eine solche Quelle für Meldungen: lage kann auf ihn verweisen, statt Zahlen zu übernehmen. Für lages eigene Zählung stellt Belegstelle die vollständige Änderungsliste bereit.
  • Heute nicht. Ob lage oder ein Bürgerantrag Permalinks so zitiert, ist nicht entschieden. Belegstelle sagt nie, ob ein Mangel behoben ist, und behauptet keine Wirkung eines Belegs.